Fast jeder Hundehalter kennt sie: Kleinere und größeren Unglücksfälle.
Ob Verkehrsunfall, Beißerei oder ein Sturz über die Leine – nach dem Schreck stellen sich die rechtlichen Fragen: Hafte ich bzw. haftet meine Versicherung für einen angerichteten Schaden? Kann ich verlangen, dass mir Tierarztkosten oder sonstige Schäden von anderen Beteiligten ersetzt werden?
Anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung erläutert Richter am Oberlandesgericht Jochen Schettler Fragen zivilrechtlicher Haftung für juristisch nicht vorgebildete Hundehalter.
Vortragsort:
Fuchsbau / Tierheim Oldenburg,
Nordmoslesfehner Str. 412,
26131 Oldenburg
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.30 Uhr
Ticketpreis: 21 Euro