Vermittlung

Schön, dass du nach uns schaust!

Unsere Tiere in der Vermittlung

Selbst­auskunft und Vertrag

Selbstauskunft

Die Selbstauskunft umfasst allgemeine Fragen zu Ihren Vorstellungen hinsichtlich eines Hundes, einer Katze oder eines Kleintieres. Hinzu kommen Fragen, die sich auf Ihre Lebensumstände beziehen, wie etwa ob Kinder im Haushalt leben, bereits andere Tiere vorhanden sind oder wie Sie sich die Haltung des Tieres vorstellen. Zudem möchten wir wissen, ob Ihr Vermieter bzw. Ihre Eigentümergemeinschaft die Haltung von Tieren erlaubt.

Alle Fragen würden auch in einem normalen Vermittlungsgespräch gestellt werden und haben den Zweck, dass wir uns ein Bild von den zu erwartenden Lebensumständen des Tieres machen können. Nicht selten erleben wir Interessenten, die sich ein Tier ausgesucht haben, das so gar nicht zu den vorhandenen Bedingungen im möglichen Zuhause passen würde. Auf Grundlage der Selbstauskunft können wir dann zusammen mit Ihnen ein beratendes Gespräch führen, damit Sie ein für Sie passendes Tier finden. Schließlich sollen Mensch und Tiere mit einander lange und zufrieden auskommen.

Vermittlungsvertrag

Der Vermittlungsvertrag wird bei der Überbringung des Tieres genau mit Ihnen durchgesprochen. Er gibt Ihnen – je nach Tierart -­ Auskunft Über Kastrations- und Impfstatus sowie Tätowierungs- bzw. Chipnummer des Tieres. Des weiteren beinhaltet er in Kurzform noch einmal unsere Vorstellungen von nicht-artgerechter Haltung.

Im Wesentlichen verpflichten Sie sich als Halter, das Tier nicht an Dritte zu veräußern, zu verschenken oder sonst in andere Hände zu geben sowie es artgerecht zu halten. Zudem sind Sie angehalten, Nachwuchs zu vermeiden und – je nach Tierart und falls noch nicht durch uns erfolgt – Ihr Tier kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden, dass ein sich ausweisender Vertreter des Tierheimes die Haltung des Tieres überprüfen darf. Dies bedeutet nicht, dass wir ständig bei Ihnen zu Besuch sein werden, wohl aber, dass wir uns das Recht vorbehalten möchten unter Umständen nachzusehen, wie es dem Tier geht. Wie bereits bei den Vermittlungsinformationen gesagt, können wir nur vor und nicht in die Köpfe der Halter schauen.

Vertrag und Selbstauskunft dienen ausschließlich der Absicherung und dem Schutz des Tieres!

Schutzgebühr - wieso?

Neben dem Vertrag dient auch die Schutzgebühr, wie der Name schon sagt, dem Schutz des Tieres. Leider herrscht immer noch bei vielen Menschen der Gedanke, dass etwas, das nichts kostet, auch nichts wert ist. Wird ein Tier umsonst abgegeben, ist die Hemmschwelle recht niedrig, sich des Hausgenossens schnell zu entledigen, wenn er unbequem geworden ist, der Urlaub ansteht oder nach anfänglicher Freude das Interesse am Tier nachgelassen hat.

Zweitens hilft die Gebühr, unlautere Absichten zu unterbinden, denn es gibt leider auch Menschen, die mit Tieren Handel betreiben. Ein Verkauf an illegale Tierversuchsanstalten, Fellindustrie oder andere Stellen lohnt nur, wenn man die Tiere umsonst oder sehr günstig bekommt. Sonst bleibt keine nennenswerte Gewinnspanne übrig und der Aufwand lohnt sich nicht.

Drittens haben wir im Tierheim Ausgaben, die es zu decken gilt. Einen Großteil davon machen die Tierarztkosten aus. Jedes Tier erhält bei uns eine Eingangsuntersuchung. Sie werden entwurmt, entfloht und geimpft. Katzen werden grundsätzlich kastriert, um weiteren Nachwuchs zu verhindern, denn in den Tierheimen sitzen schon genug Katzen, die auf ein Zuhause warten. Diese Kosten decken sich nur teils aus unserem Etat, und so sind wir auf Spenden angewiesen. Die Schutzgebühr trägt einen Teil dazu bei.

Bitte bedenken Sie auch, dass allein die tierärztliche Versorgung und die Futterkosten bis zur Vermittlung die Schutzgebühr um ein vielfaches übersteigt!

Allgemeine Informationen zur Vermittlung

Hunde

Katzen

Kleintiere

Wenn Sie ernsthaft an der Vermittlung eines Tieres interessiert sind, haben Sie sicher Verständnis für unsere Bitte um Beantwortung der Fragen. Ihre Angaben sind Grundlage und Gegenstand des abzuschließenden Vermittlungsvertrages. Falsche Angaben können zur Auflösung des Vermittlungsvertrages führen.