Besucher: 2G
Für Besucher gilt ab sofort die 2G Regel und das verpflichtende tragen einer FFP2 Maske.
Das Personal ist zur Kontrolle verpflichtet.
Ausnahme: Abgabe von Fundtiere, Spenden oder Bestellabholung dürfen mit entsprechendem Abstand und geltenden Hygienestandarts vor der Haustür im freien übergeben werden.
Bitte nutzen Sie für Sachspenden vorwiegend die Spendenbox vor der Tür. Danke!
Mitarbeiter/Ehrenamtliche: 3G
Für ehrenamtliche Helfer, Gassigeher und Mitarbeiter gilt ab sofort die 3G Regel im Tierheim Oldenburg.
Besucher, ehrenamtliche Helfer (auch Gassigänger) und Mitarbeiter müssen dem Personal ein entsprechenden Nachweis + Personalausweis vorlegen. Zu dieser Kontrolle sind sind wir verpflichtet.
2 G bedeutet:
Geimpft
Je nach Impfstoff gilt man nach einer oder nach zwei Impfungen als vollständig geimpft – und zwar ab 14 Tagen nach der letzten Dosis.
- Digitales Impfzertifikat (in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App oder als PDF von Impfzentrum oder Arzt)
- Offizielle Bescheinigung von Impfzentrum oder Arzt auf Papier
- Gelbes Impfbuch
Genesen
Bis zu sechs Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion gelten Menschen als genesen. Wenn sie sich dann wie empfohlen einmalig impfen lassen, gelten sie als vollständig geimpft.
- Positives Ergebnis eines Corona-PCR-Tests, der eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung bestätigt. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein.
- Digitales Genesenen-Zertifikat (in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App, wird von Apotheken ausgestellt)
Ungeimpfte / Ungenese haben keinen Zutritt.
3 G bedeutet:
Geimpft
Je nach Impfstoff gilt man nach einer oder nach zwei Impfungen als vollständig geimpft – und zwar ab 14 Tagen nach der letzten Dosis. Das RKI erklärt, warum das eine rechtliche Bedeutung hat.
- Digitales Impfzertifikat (in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App oder als PDF von Impfzentrum oder Arzt)
- Offizielle Bescheinigung von Impfzentrum oder Arzt auf Papier
- Gelbes Impfbuch
Genesen
Bis zu sechs Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion gelten Menschen als genesen. Wenn sie sich dann wie empfohlen einmalig impfen lassen, gelten sie als vollständig geimpft.
- Positives Ergebnis eines Corona-PCR-Tests, der eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung bestätigt. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein.
- Digitales Genesenen-Zertifikat (in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App, wird von Apotheken ausgestellt)
Getestet
Sowohl PCR-Test, als auch Antigen-Schnelltest müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden. Bei ersteren gibt es zusätzlich eine Auswertung im Labor. Das Ergebnis eines Selbsttests wird als Nachweis im Rahmen der 3G Regel nicht anerkannt. Gültige Tests kann man z.B. bei Testzentren oder in Apotheken machen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt ausführlich die Unterschiede zwischen den einzelnen Tests und welche Nachweise gültig sind.